GEG/EnEV-Nachweise

Was früher „Wärmeschutz-Nachweis“ hieß und Bestandteil des Bauantrags für einen Neubau war, heißt heute „GEG/EnEV-Nachweis“. Hier wird die Energiebilanz des geplanten Gebäudes berechnet und bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten sind.

Speziell für Nichtwohngebäude werden GEG/EnEV-Nachweise nach der DIN 18599 berechnet. Hier gibt es Berechnungsvorschriften für die Gebäudebilanzierung der Bereiche Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Kälte/Klima und Beleuchtung.

Wir erstellen GEG/EnEV-Nachweise zur Einreichung des Bauantrags für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude.