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Leistungsbereiche - Energieberatung Wohngebäude

Es gibt verschiedene Arten von Energieberatung. In Abhängigkeit von den individuellen Fragestellungen unserer Kunden bieten wir folgende Leistungen im Bereich der Energieberatung für Wohngebäude an (für genauere Information klicken Sie bitte die Schrift an):

 

Kurzberatung vor Ort


Falls Sie einfach ein paar Fragen im Bereich der energetischen Sanierung haben, sei es bezüglich technischen Inhalten, alternativen Heizsystemen oder im Fördermittelbereich, ist eine Kurzberatung der passende Leistungsbereich. Es wird ein Termin in Ihrem Haus vereinbart, bei dem Ihre Fragen besprochen werden. Der Unterschied zu einer geförderten Energieberatung ist der Umfang und die Form: Die Kurzberatung beinhaltet lediglich einen Ortstermin und die Besprechung individueller Fragen. Es erfolgt keine Berichterstellung. Üblicherweise werden in dieser Art der Beratung z.B. folgende Fragen gestellt und beantwortet:
 

  • Wir brauchen eine neue Heizung, welches Heizsystem würde in unserem Haus Sinn machen?
  • Wenn wir die Fassade dämmen, kann es dann Schimmelprobleme geben?
  • Welche Dämmstoffe gibt es und welche passen für unser Haus?
  • Welche Fördermittel gibt es und welche kommen für uns in Frage?
  • Es gibt viele Ansätze unser Haus energetisch zu sanieren, wo fangen wir an?
  • Wenn wir sanieren wollen, welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?
  • ...

 

Energieberatung nach Bafa-Richtlinien


Hier findet eine umfassende Energieberatung statt, die von anfänglicher Orientierung bis zu konkreten Umsetzungsplänen reichen soll: Es wird eine Analyse des energetischen Ist-Zustandes des Gebäudes vorgenommen. Bei einem Ortstermin werden alle relevanten Daten aufgenommen wie z.B. die Fensterqualität, die Dämmstärken, die Anlagentechnik und natürlich nicht zuletzt die Wünsche und Pläne des Kunden. Auf Basis der Ergebnisse der Ist-Zustands-Analyse werden mögliche Sanierungsvarianten berechnet und verglichen. Welche Varianten berechnet werden sollen, kann vom Kunden vorgegeben werden. Ansonsten wird an den größten Schwachstellen des Gebäudes angesetzt. Die Varianten werden unter Anderem hinsichtlich Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit verglichen. Abschließend werden die Ergebnisse zwischen Energieberater und Kunden besprochen, sodass alle Fragen und die weiteren Schritte geklärt werden können.

Für diese Art der Energieberatung kann eine Förderung in Anspruch genommen werden: Beratungen für Ein- bis Zweifamilienhäuser werden mit 300,00 € bezuschusst, Beratungen für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten werden mit 360,00 € bezuschusst. Wird zusätzlich eine Stromsparberatung durchgeführt, werden weitere 50,00 € bezuschusst. Eine Thermografie oder eine Luftdichtheitsmessung in Verbindung mit einer Energieberatung wird mit weiteren 100,00 € bezuschusst. (weitere Infos und Förderbedingungen auf www.bafa.de)
In dieser Art der Energieberatung werden Fragen beantwortet wie z.B.:

  • Mit welchem Sanierungsaufwand erreiche ich eine KfW-Effizienzhaus 115 / 100 / 85 / ...?
  • Wo liegen die geschätzten Kosten dafür?
  • Mit welchen Energiekosten kann ich nach der Sanierung rechnen?
  • Ist meine geplante Sanierung wirtschaftlich? Wann rechnet sie sich?
  • Wie hoch sind die sonstigen Förderbeträge, die ich bei meiner geplanten Sanierung in Anspruch nehmen kann?
  • ...

 

Individuelle Energieberatung


Diese Art der Energieberatung ist am besten geeignet für Kunden, die schon recht konkrete Pläne haben. Hier wird nicht nach den Richtlinien des Bafa gearbeitet, sondern es werden ganz gezielt die Fragen des Kunden beantwortet und Berechnungen erstellt. Diese Fragen und Berechnungen bewegen sich nicht unbedingt nur im klassischen Bereich der Gebäudeenergieberatung, sondern können auch Randgebiete betreffen. Sollten Sie z.B. folgende Fragen haben, ist die freie Energieberatung der passende Leistungsbereich:

  • Mir ist klar, welche Bereiche ich sanieren will. Wie muss ich sie gestalten, um an KfW-Fördermittel (Kredite oder Zuschüsse) zu kommen?
  • In unserem Haus lässt sich ein Bereich nicht richtig beheizen, woran kann das liegen?
  • Wie kann ich Energie einsparen, ohne baulich zu investieren?
  • Eine Energieberatung ist für mich nicht förderfähig, ich möchte aber trotzdem einen Leitfaden zur energetischen Sanierung meines Hauses bekommen.

 

Nachweise


Bei einer umfangreichen Sanierung muss unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber Ämtern ein Nachweis über die energetische Qualität des Gebäudes eingereicht werden. Was früher „Wärmeschutznachweis“ hieß, heißt heute „EnEV-Nachweis“ und beinhaltet den rechnerischen Nachweis, dass die Vorgaben der Energieeinsparverordnung eingehalten werden.
Weitere gesetzliche Nachweise können in folgenden Bereichen erstellt werden:
§    Nachweis EWärmeG
§    Nachweis EEWärmeG
Bei der Beantragung von bestimmten Fördermitteln (z.B. KfW, Bafa) werden ebenfalls Nachweise verlangt. So erstellen wir Ihnen z.B. die Bestätigung, dass eine bestimmte Effizienzhausstufe durch die Sanierung Ihres Gebäudes erreicht wird und Sie damit Zugang zu Fördertöpfen haben.

 

Fördermittelberatung

Die Fördermittelberatung findet in der Regel im Anschluss an eine Energieberatung statt. Nachdem die Entscheidung über die auszuführenden Maßnahmen getroffen ist, gilt es, die Finanzierung des Sanierungsvorhabens sicherzustellen und zu optimieren.
Ziel der Fördermittelberatung ist es, festzustellen, welche Fördermittel für das konkrete Sanierungsvorhaben zur Verfügung stehen, diese optimal (also mit geringsten Finanzierungskosten für den Bauherrn) zu kombinieren und ein Maximum an Zuschüssen zu erreichen.
Oft bestehen Fördermittel für ein Bau- bzw. Sanierungsvorhaben aus einer Kombination aus Förderkrediten und Zuschüssen. Es ist auch möglich, ausschließlich eine der beiden Fördermittelarten zu nutzen. Die jeweiligen Fördermittel sind in der Regel an Bedingungen geknüpft, z.B. an die Einhaltungen von energetischen Werten oder den Einsatz bestimmter Techniken. Diese Bedingungen zu filtern und die relevanten Informationen in verständlicher Form an den Bauherrn zu übergeben, ist ebenfalls Ziel der Fördermittelberatung.
Weiterhin gilt es, die zeitlichen Abläufe für Beantragungen zu überblicken. Oft bestehen Fördermittelanträge aus 2 Teilen: einem Antrag geplanter Maßnahmen und einer Bestätigung der durchgeführten Maßnahmen (z.B. KfW). Es wird ein Zeitplan erstellt, wann welche Formulare erstellt und eingereicht werden müssen, um vorgegebene Fristen einzuhalten und so die Zuteilung der Mittel zu sichern.

 

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