Das Ziel der Fördermittel- und Baubegleitung ist, den Bauherrn in Zusammenarbeit mit einem Architekten/Planer bei der Umsetzung von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zu unterstützen. Wie ein Statiker bei statisch komplexen Bauten oder Umbauten, übernimmt hier der Baubegleiter (=Energiefachplaner) die Rolle des Fachmanns für Energieeffizienz.
Neben der Begleitung der bauphysikalischen und haustechnischen Themen und Anforderungen übernimmt der Baubegleiter die Abwicklung und Überwachung der Fördermittelabläufe.
Die Fördermittelbegleitung besteht darin, die Abläufe der Fördermittelanträge zu überwachen und weitestgehend durchzuführen. Wir erstellen Antragsformulare mit den erforderlichen Anhängen, überwachen Fristen und Stichtage. Bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen werden oft mehrere Förderprogramme genutzt. Hier gilt es, die vorhandenen Kosten entsprechend deren Förderfähigkeiten den Programmen zuzuordnen.
Jahrelange Erfahrung in der Abwicklung von Fördermittelanträgen ermöglicht es uns, die jeweiligen Bedingungen optimal für unsere Bauherren zu nutzen und somit die Finanzierbarkeit der Bauvorhaben zu verbessern oder sogar zu ermöglichen.
Einige Beispiele:
• KfW/Bafa „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“:
– Erstellung der „Bestätigung zum Antrag“ mit Angabe der geplanten Effizienzhausstufe/Einzelmaßnahme (notwendig für die Inanspruchnahme des Programms)
– Erstellung der „Bestätigung nach Durchführung“ mit Angabe der erreichten Effizienzhausstufe/Einzelmaßnahme (notwendig für die Inanspruchnahme des Programms)
– Information des Bauherrn über Fristen (rechtzeitige Warnung vor Bereitstellungszins)
– Abrufmanagement: wann wird welcher Betrag von welchem Förderprogramm abgerufen
• KfW „Altersgerecht Umbauen“:
– Erstellung des Beratungsformulars mit Angabe der förderfähigen Kosten pro Programmbaustein
– Weiterleitung der technischen Anforderungen an den Planer
• Stadt Freiburg „Energiebewusst sanieren“:
– Erstellen der Antragsunterlagen incl. Berechnung der zu bezuschussenden Flächen
– Erstellen des Verwendungsnachweises incl. Bereitstellen der Anlagen (markierte Rechnungen, ggf. energetische Bilanzierung und U-Wert-Berechnungen)
Der Umfang für diese Leistung kann je nach Projekt stark variieren und ist vorrangig abhängig von den umzusetzenden Maßnahmen und den Vorgaben der Förderrichtlinien.
Grundsätzlich ist im Rahmen einer Baubegleitung der Bauherr oder der Architekt für Abläufe, Inhalte und das Vorantreiben des Projekts verantwortlich. Der Baubegleiter steht ihm beratend und als Fachplaner zur Seite und ist für die Prüfung der Planungsumsetzung im energetischen und fördermitteltechnischen Bereich zuständig.
Ist kein Architekt/Planer beauftragt und wünscht der Kunde, dass eine umfassendere Leistung ausgeführt wird, wie z.B. (Detail-) Planung, Ausschreibung (Einholen von vergleichbaren Angeboten auf Basis einer Planung), Auftragsvergabe, Einweisung von Handwerksfirmen, Ortsterminen, Rechnungsprüfung, Abnahmen, etc., ist dies nicht mehr im Rahmen einer Baubegleitung möglich. Hier ist eine Bauleitung die passende Leistung.
Die Kosten für eine Baubegleitung werden von der KfW mit 50%, maximal 4.000 € bezuschusst. (Programm 431 „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“). Die Beantragung wird von uns übernommen.